• Mehrere Personen in einer Besprechung mit Blick auf einen Bildschirm

Compliance bei MAPAL

Bei MAPAL verstehen wir Compliance als grundlegendes Prinzip unseres Handelns und einen Schlüssel zu echten Partnerschaften. Dieses Prinzip prägt unsere Beziehungen mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und öffentlichen Institutionen und steht im Zentrum unserer Geschäftstätigkeit.

Unser Ziel ist es, nicht nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens zu agieren, sondern diesen als Basis für verantwortungsbewusstes und ethisch einwandfreies Handeln zu begreifen. Wir sind überzeugt, dass Transparenz, Integrität und die strikte Einhaltung von Regeln und Gesetzen das Fundament für nachhaltigen Erfolg und vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen bilden.


Verhaltenskodex – Für ein faires Miteinander

Drei Personen in einem Meeting an einem Konferenztisch

Um die Verantwortung für ein faires Miteinander zu unterstreichen, haben wir unternehmensweite Leitlinien entwickelt, die nicht nur die Verpflichtungen der MAPAL Mitarbeitenden verdeutlichen, sondern auch den Umgang mit verschiedenen Stakeholdern wie Kunden, Lieferanten, Partnern und der Gesellschaft als Ganzes regeln.

Diese Leitlinien sind das Ergebnis eines tiefgreifenden Verständnisses für die Notwendigkeit transparenter, respektvoller und gerechter Geschäftspraktiken. Sie definieren klar die Erwartungen an das Verhalten jedes Einzelnen in der MAPAL Familie und stellen sicher, dass unsere gemeinsamen Werte in jeder Interaktion mit internen und externen Partnern gelebt werden.

Die Verbindlichkeit dieser Richtlinie erstreckt sich auf alle Mitarbeitenden der MAPAL Gruppe, unabhängig von ihrer Position oder Funktion im Unternehmen. Durch regelmäßige Schulungen stellen wir sicher, dass diese Standards nicht nur verstanden sondern auch gelebt werden.


Hinweis oder Beschwerde melden

Hände und Arme von mehreren Personen an einem Schreibtisch, die sich über Unterlagen beugen

Trotz einer Vielzahl präventiver Maßnahmen kann eine Verletzung dieser geschützten Rechtspositionen nicht vollständig ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist es notwendig, möglichst zeitnah Kenntnis zu erlangen und unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.


Um konkrete Hinweise zu rechtswidrigem oder schädlichem Verhalten im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit von MAPAL zu melden, steht ein geschütztes digitales Meldesystem zur Verfügung. Hier können Compliance-Themen ebenso genannt werden wie Fehlverhalten im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes und Verstöße gegen Menschen- oder Umweltrechte in der Lieferkette.


Weitere Meldemöglichkeit an unseren internationalen Standorten

Italien - MAPAL Italia Srl

Whistleblowing

Wie man eine Meldung in Italien erstellt:

Die Meldung kann über den Webkanal vorgenommen werden, indem die Website MYGOVERNANCE genutzt wird, die geeignet ist, unter Verwendung von IT-Verfahren die höchstmögliche Vertraulichkeit der Identität des Meldenden zu gewährleisten, wie vom Gesetzesdekret Nr. 24/2023 vorgesehen. Zur Meldung berechtigt sind Personen, die im Arbeitsumfeld von Mapal Italia tätig sind, insbesondere:

  • alle Mitarbeiter von Mapal Italia Srl, unabhängig von ihrem vertraglichen Status;
  • Selbständige, Mitarbeiter, Freiberufler, Berater, Freiwillige und Praktikanten von Mapal Italia Srl;
  • Personen, die bei Mapal Italia Srl Funktionen der Verwaltung, des Managements, der Kontrolle, Überwachung oder Repräsentation ausüben.

Die Meldung muss detailliert sein, d.h., sie muss mit einem ausreichenden Detailgrad erfolgen, um die Überprüfung der gemeldeten Fakten zu ermöglichen, und muss sich auf folgende Punkte beziehen:

  1. Unrechtmäßiges Verhalten, das gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 231/2001 relevant ist, und Verstöße gegen die von Mapal Italia Srl angenommenen Organisations-, Management- und Kontrollmodelle;
  2. Verstöße, die in den Anwendungsbereich der in der Anlage zum Gesetzesdekret Nr. 24/2023 aufgeführten Akte der Europäischen Union oder der nationalen Gesetzgebung fallen, die ihre Umsetzung der in der Anlage zur Richtlinie (EU) 2019/1937 angegebenen EU-Rechtsakte darstellt;
  3. Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß Artikel 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union schädigen;
  4. Handlungen oder Unterlassungen, die den Binnenmarkt betreffen, gemäß Artikel 26.2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich Verstöße gegen die Vorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen sowie Körperschaftssteuern;
  5. Jedes Verhalten, das geeignet ist, den Gegenstand oder Zweck der Bestimmungen der Akte der Union zu untergraben;
  6. Jeder andere mögliche Verstoß im administrativen, buchhalterischen, zivilen und strafrechtlichen Bereich jeder Art, der von den vorherigen abweicht.

Meldungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023 dürfen nicht betreffen:

  • Streitigkeiten, Forderungen oder Anfragen von persönlichem Interesse des Meldenden, die ausschließlich die eigenen individuellen Arbeitsverhältnisse betreffen, auch mit hierarchisch höhergestellten Personen;
  • Meldungen von Verstößen, die bereits verbindlich durch die in Teil II der Anlage zum Gesetzesdekret Nr. 24/2023 aufgeführten Gemeinschaftsakte geregelt sind;
  • Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und Verteidigung.

Der Meldende darf aufgrund der Meldung nicht diskriminiert werden, in Übereinstimmung mit den Artikeln 16 und 17 des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023, vorausgesetzt, dass er zum Zeitpunkt der Meldung berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass die Informationen über die gemeldeten Verstöße wahr sind und zu den relevanten gehören. Andererseits erlischt der Schutz des Meldenden, wenn die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Delikte der Verleumdung oder der üblen Nachrede oder für Straftaten, die mit der Erstattung der Anzeige begangen wurden, auch mit einem Urteil erster Instanz festgestellt wird, oder wenn die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Meldenden in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit festgestellt wird. Mapal Italia Srl behält sich das Recht vor, zum Schutz eigener Interessen auch zugunsten der geschädigten Personen zu handeln. Um den höchstmöglichen Schutz der eigenen Vertraulichkeit zu gewährleisten, muss der Meldende bei der Meldung:

  • ausschließlich persönliche Informationsgeräte verwenden;
  • sich auf der Online-Plattform registrieren und die Meldungen unter Verwendung einer persönlichen E-Mail-Adresse vornehmen.

BESUCHEN SIE DIE WEBSITE MYGOVERNANCE

Tschechien - MAPAL C&S

Whistleblowing MAPAL C&S

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